Energieaudit Übersicht zu Fördermöglichkeiten und Umsetzung

Wenn es darum geht die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der damit einhergehenden Einsparung von Energiekosten zu bewerten ist das Energieaudit ein wichtiges Werkzeug. Durch die über die Jahre immer weiterwachsende Belastung der Energiekosten hat sicher der Strompreis zu einem wesentlichen Kostenpunkt für immer mehr Unternehmen entwickelt. Aber nicht nur das hohe Niveau der Strompreise, sondern auch attraktive Förderprogramme der Bundesregierung machen das Energiesparen mit Hilfe eines Energieaudits besonders für Unternehmen interessant.

Welche Förderprogramme können mit einem Energieaudit genutzt werden?

Die beiden wichtigsten Förderprogramme, welche eines Energieaudits bedürfen sind jene um DIN 16247 und ISO 50001. Eine Übersicht zu Gemeinsamkeiten und Unterschieden beider Normen soll in der folgenden Tabelle dargestellt werden. Anschließend werden beide Energiesparnormen im Detail betrachtet und die Notwendigkeit eines Energieaudits erläutert.

DIN 16247 ISO 50001
Gültigkeit Europaweit Weltweit
Klientel Gute Einstiegsmöglichkeit für Organisationen aller Art. Grundlegend alle Unternehmen und Organisationen, besonders jedoch größere und energieintensive Industrien.
Funktion Durchführung einer energetischen Bewertung Planung, Umsetzung und fortlaufende Verbesserung eines EnMS
Wirkung Einmalige Feststellung von Einsparpotentialen und Wirtschaftlichkeitsrechnung von Investitionsmöglichkeiten Kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz und Zertifizierung als Grundlage für Förderungen
Aufwand Ausführung durch Energieauditor (intern oder extern) Zusammenstellung eines Energieteams, optional Einbeziehung externer Berater
Förderung 80% des Beratungshonorars bis höchstens 1.200€ oder 6.000€ Begrenzung der EEG-Umlage & Steuerrückerstattungen

Energieaudit für DIN 16247

Im Fokus der Fördermöglichkeiten nach DIN EN 16247 steht das Sammeln von Informationen im Bezug auf vorhandene Energieverbrauchsprofile von Gebäuden, Anlagen oder Prozessen. Ziel dabei ist die Aufdeckung und Bewertung von Möglichkeiten zur Energieeinsparung, welche in einem Bericht festgehalten werden.
Gefördert werden bei jährlichen Energiekosten über 10.000€ (netto) 80% des förderfähigen Beratungshonorars bis höchstens 6.000€. Bei Energiekosten von nicht mehr 10.000€ per Annum (netto) beträgt die Fördersumme ebenfalls 80% der förderfähigen Beratungshonorars, jedoch bis zu einer Grenze von 1.200€.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

Auf Freiwilliger Basis:

  • Kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände, sowie Gemeinnützige Organisationen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG). Die Gesetzesgrundlage können Sie im Detail unter folgenden Link einsehen: Körperschaftssteuergesetz § 5 .
  • Kleine und mittelständische Unternehmen, sowie Ausübende freier Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, bei denen weniger als 250 Personen beschäftigt sind und einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von 43 Millionen Euro unterschreiten.

Auf Pflicht-Basis:

  • Alle nicht Klein- und mittelständischen Unternehmen, deren gesamter Energieverbrauch über ein Jahr maximal 500.000 Kilowattstunden beträgt. Hier gilt ebenfalls, dass Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland situiert sein müssen.
  • Auch für größere Unternehmen, für welche kein Förderanspruch besteht, kann ein Energieaudit nach der DIN 16247 interessant sein, um die Energieaudit-Pflicht zu erfüllen. Diese Pflicht entfällt, wenn eine Zertifizierung nach ISO 50001 oder EMAS vorhanden ist.

Umsetzung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt zum Zweck Antragstellung ein Online-Antragsformular bereit, welches Sie unter folgenden Link finden können: BAFA Antragsformular. Wird die Förderung bewilligt, so folgt die Erteilung eines Zuwendungsbescheides.

Sofern das Energieaudit nicht durch fachkundiges, internes Personal durchgeführt werden soll/kann, wird nun ein Leistungsvertrag bezüglich der Ausführung des Vorhabens mit einem Energieberater geschlossen. Dabei sind Planungsleistungen, wie das Einholen von Angeboten und die Erstellung von Kostenvoranschlägen natürlich auch vor der Antragsstellung möglich. Auch wenn die Wirksamkeit des Vertrages an die Genehmigung des Förderantrages durch das BAFA gebunden wird, ist ein Vertragsabschluss vor der Antragstellung möglich.

Nun wird das eigentliche Energieaudit durchgeführt, bei welchem Energieeinsatz und –verbrauch systematisch erfasst und analysiert werden. Gegenstand können dabei Anlagen, Gebäude, Systeme oder auch Organisationen sein. Ziel dabei ist es Energieflüsse und Potentiale zur Verbesserung der Energieeffizienz zu erfassen und diese in einem Bericht festzuhalten. Der Umfang ist dabei vom Gesamt-Energieverbrauch im vorhergegangenen Abrechnungszeitraum abhängig. Betrug dieser weniger als 500.000 kWh, so ist eine vereinfachte Online-Meldung nach §8 Abs. 4 beim BAFA möglich. Dabei sind lediglich ausgewählte Basisdaten des Unternehmens zu Gesamtenergieverbrauch und den Energiekosten zu übermitteln. Liegt der Gesamtenergieverbrauch der vorherigen Abrechnungszeitraumes über 500.000 kWh, so ist ein Vollständiger Energieaudit Bericht nach DIN 16247 beim BAFA einzureichen.

Ablauf des Energieaudits nach DIN 16247

Anschließend und spätestens drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes muss bei einem Fördervorhaben dem BAFA ein Verwendungsnachweis vorliegen, welcher in der Regel als elektronisches Formular eingereicht wird. Alle Informationen dazu können Sie hier: Merkblatt zur Erstellung eines Beratungsberichtes finden. Der Verwendungsnachweis wird ebenfalls auf elektronischem Wege von einer Verwendungsnachweiserklärung begleitet, welche Sie hier finden können: BAFA Verwendungsnachweiserklärung .
Für den Verwendungsnachweis benötigen Sie neben dem Formular und den dazugehörigen Erklärungen einen Energieberatungsbericht, sowie die Rechnung des Energieberatungsunternehmens samt Zahlungsnachweis, falls das Energieaudit nicht von einem fachkundigen internen Mitarbeitern ausgeführt wird. Für den Energieberatungsbericht wird auf der Website des BAFA ein entsprechendes Formular bereitgestellt, welches Sie unter folgendem Link finden können: BAFA Energieberatungsbericht.

Energieaudit für ISO 50001

Bei der ISO 50001 handelt es sich um einen internationalen Standard, der Organisationen und Unternehmen beim Aufbau eines systematischen Energiemanagements unterstützen soll. Dabei sollen ebenfalls ungenutzte Energiesparpotentiale aufgedeckt, erschlossen und damit Energiekosten eingespart werden. Der Fokus liegt hierbei auf einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess nach dem Muster Planung-Umsetzung-Überprüfung-Verbesserung. Besteht eine Zertifizierung nach der ISO 50001, entfällt außerdem die Energieauditpflicht nach DIN 16247.

Voraussetzungen

Antragsberechtig sind Organisationen und Unternehmen aller Größen. Dabei gibt es keine besonderen Voraussetzungen. Eine Besondere Relevanz hat die ISO 50001 jedoch für besonders energieintensive Industrien. Bei diesen besteht das größte Potential für Energie- und somit Kosteneinsparung. Hinzu kommen die Vergünstigungen bei der EEG-Umlage, welche mit dem Verbrauch skalieren.

Umsetzung

Um die Ausgleichsregelung und die damit einhergehenden Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, wird ähnlich wie bei der DIN 16247 zunächst ein Antrag beim BAFA gestellt. Das entsprechende Formular können sie hier finden: BAFA Energieauditerklärung. Der fortlaufende Verbesserungsprozess zum erhalt der Zertifizierung gliedert sich nun wie folgt:

Schema des Energieaudits nach ISO 50001

Planung

Die Verantwortung des einzuführenden Energiemanagementsystems muss bei Top-Management liegen. Dieses benennt einen Energiebeauftragten oder stellt ein Energieteam zusammen und formuliert Ziele der angestrebten Energiepolitik. Es folgt eine Erstbewertung der Energiesituation zur Ermittlung eingesetzter Energieträger, der Energienutzung und -Kosten. Dabei müssen aktuelle Gesetze, Regelungen und Verordnungen wie die Energiesparverordnung (EnEV) oder das Erneuerbare-Eneergien-Gesetz (EEG) beachtet und Regel- bzw. Gesetzeskonform beachtet und eingehalten werden.

Umsetzung

Nun folgt die Einführung und Veränderung von Prozessen, um die zuvor festgelegten Ziele zu erreichen. Dafür werden entsprechende Ressourcen bereitgestellt und Verantwortlichkeiten bestimmt. Bei diesem Schritt steht die Verwirklichung und der Betrieb des Energiemanagementsystems im Fokus.

Überprüfung

Ein erfolgreiches Energiemanagementsystem fordert auch immer ein Verfahren zur Einhaltung und Bewertung der energierelevanten Vorschriften. Dies findet in Form von internen Audits statt. Hierbei werden die Prozesse in Hinblick auf Anforderungen, sowie auf die Ziele des Energiemanagements überwacht und ausgewertet. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und dem verantwortlichen Top-Management zu berichten.

Verbesserung

Auf Basis des Audits werden Ergebnisse hinsichtlich des Erfüllungsgrades bewertet. Falls nötig werden daraufhin Korrektur- oder Vorbeugemaßnahmen eingeleitet. Nun werden energierelevante Prozesse strategisch optimiert und fortlaufend überprüft um neue Ziele abzuleiten.

Für welche Unternehmen besteht eine Energieaudit Pflicht

Energieaudits sind für alle Unternehmen verpflichtend, welche nach der Definition des BAFA kein kleines oder mittelständiges Unternehmen sind und müssen mindestens alle vier Jahre durchgeführt werden. Daraus ergibt sich eine Energieaudit-Pflicht für Unternehmen welche mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von über 43 Millionen Euro aufweisen. Ebenfalls der Energieaudit Pflicht unterliegen Unternehmen in Konstellationen der verbundenen Unternehmen respektive des Partnerunternehmens.

Die Energieaudit Pflicht kann dabei nach den Anforderungen der DIN 16247 oder durch ein Energiemanagementsystem nach der ISO 50001 erfüllt sein. Alternativ können verpflichtete Unternehmen auch ein Umweltmanagementsystem im Sinne der europäischen EMAS-Verordnung einführen.