Mieterstrom/Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Bedeutung

Mieterstrommodelle werden in den Varianten Photovoltaik, BHKW (Blockheizkraftwerk) ausgeführt,  idealerweise aber im Verbund. Es erfolgt keine Nutzung der Stromnetze, damit handelt es sich um sogenannte „Kundenanlagen“. Der Bezug von Energie aus dem Stromnetz wird durch Eigenerzeugung substituiert. Im Normalfall liegt die Erzeugung und der Vertrieb des Stroms aus Mieterstromanlagen in den Händen des Wohnungsunternehmen oder eines Energiedienstleister. Der Sinn besteht darin, das der Endkundenstrompreis unter dem der lokaler Konkurrenten liegt und somit wirtschaftlicher Nutzen nicht nur für den Betreiber der Mieterstromanalage erwächst sondern auch für die Mieter. Damit einher geht eine hohe Identifikation und Mieterbindung, dadurch entsteht ein starkes Momentum für die Energiewende.
Durch den vorrangigen Verbrauch der Energie vor Ort werden gleichzeitig die Netze entlastet, bei geeigneter Regelung und Auslegung gerade im Hinblick auf Elektromobilität kann dieser Effekt noch gesteigert werden. Mieterstrom ist damit dezentral, effizient und verringert natürlich den CO2-Ausstoß. Auch hier bietet die zeitnahe Beobachtung (Monitoring) Anreiz für die effizientere Nutzung der Energie.

Umsetzung

Alle Daten zum Stromverbrauch und der Gewinnung werden mithilfe des Energiemonitors gemessen. Jeder Verbraucher bekommt nun einen virtuellen Zähler, welcher die Aufteilung des Solarstroms bestimmt und dokumentiert. In den meisten Fällen reicht der Strom vom Dach nicht aus, um den Energiebedarf der Wohnungen zu decken. In diesem Fall wird Strom bezogen und der Solarstrom je nach Verbrauch aufgeteilt.

  • Installation der Zähler für Erzeugung, Verbraucher 1-n (Speicher),
    • SDM72, SDM630 (modbusfähig)
    • weitere mögliche Hersteller: alle modbusfähige Typen, Janitza, Socomec, ABB ect.
  • Installation des Energiemonitors + Netzteil, Adapter USB/RS485, Netzwerkanschluss
  • Verlegung der Busleitung: Modbus→, Hinweise zur Funktion des Modbus-Netzwerkes finden Sie in den Downloads→
  • Konfiguration der Modbus Zählerwerterfassung
  • Konfiguration der virtuellen Zähler für
    • Erzeugung/Speicherausladung
    • teilnehmenden Verbraucher
  • == Die Software ermittelt für alle Nutzer den PV Anteil in den virtuellen Kanälen. ==
Position Funktion Bemerkung
Energiemonitor PLUS Datenlogger: Datenerfassung, Datenbank, Visualisierung zum Shop
Softwaremodul „Mieterstrom“ Bilanzierung, Zuweisung € 289,00
Zähler MID, modbusfähig Erzeugung, Bezug/Einspeisung, n Nutzer, Allgemein (SDM72, SDM630 etc.) bitte anfragen
Konfiguration Zähler Modbus: Schnittstellenparameter, Adressen, Messkanäle € 36,00
Fernwartung 1-2h Inbetriebnahmeunterstützung, Messdaten Plausibilisierungzum zum Shop

Zählerschema/Messkonzept mit Optionen nicht teilnehmender Nutzer und angeschlossenem Speicher (gestrichelt)

Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom

Auszug aus dem Solarpaket 1 vom 26.04.2024

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung einführen: Dieses neue Modell ermöglicht eine
bürokratiearme Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes. Die Weitergabe von
PV-Strom an Wohn- oder Gewerbemieter oder Wohnungseigentümer soll weitestgehend von Lieferantenpflichten ausgenommen und die Betreiber der PV-Anlage insbesondere von der Pflicht zur Reststromlieferung befreit werden. Aufgrund dieser Befreiungen ist in Abgrenzung zum eigenständig fortbestehenden Mieterstrommodell keine
zusätzliche Förderung der in diesem Modell innerhalb des Gebäudes genutzten Strommengen vorgesehen. Die Überschusseinspeisung in das Netz wird wie gewohnt nach
dem EEG vergütet. Nebenanlagen des Gebäudes können für die Installation der PV-Anlage ebenso genutzt werden wie Stromspeicher zur Zwischenspeicherung des Stroms.“

Umweltschutz durch Mieterstrom:

Die Umsetzung von Mieterstrom fördert den Umweltschutz. Durch die dezentrale Energieerzeugung vor Ort werden Transportverluste minimiert, und erneuerbare Energien tragen dazu bei, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Mieterstrom ist somit ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Energieversorgung und Umweltschutz.

Abbildung: Schaubild zum

EEG-geförderten Mieterstrom

Quelle: Bundesnetzagentur

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    Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) § 41 Energielieferverträge mit Letztverbrauchern

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