Energieeffizienzgesetze – eine kleine Übersicht

Es ist eines der erklärten Ziele der Bundesregierung, das Land energieeffizienter zu gestalten. Konkret soll der Energieverbrauch bis 2020 um 20% gegenüber 2008, bis 2050 sogar um die Hälfte gesenkt werden. Dies hat zu einer Vielzahl von Verordnungen, Gesetzen, Richtlinien usw. geführt, über die man aber leider leicht die Übersicht verlieren kann. Während das EEG wohl noch den meisten ein Begriff ist, hört es bei der BimSchV oder dem EDL-G wohl schnell auf. In diesem Artikel sollen die relevanten Energieeffizienzgesetze in Kürze verständlich vorgestellt werden, und konkrete, in ihnen benannte Maßnahmen dargestellt werden.

NAPE – Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz

Dieser Maßnahmenkatalog wurde erstellt, um Energiesparpotentiale besser auszunutzen, Energieeffizienz als Rendite- und Geschäftsmodell zu etablieren und die Eigenverantwortlichkeit (vor Allem von Unternehmen) für diese Themen zu steigern. Der NAPE soll die strategische Ausrichtung der Energieeffizienzpolitik leiten, daher werden einige Maßnahmen sich in den konkreten, späteren Energieeffizienzgesetzen wiederfinden.

Einige wichtige Maßnahmen:

  • Ausbau des Informations- und Beratungsangebotes, hier wird insbesondere eine Kennzeichung besonders sparsamer Geräte gefordert
  • Förderung von Energieeffizienzinvestitionen: Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms, zum Beispiel durch das „Anreizprogramm Energieeffizienz“ (APEE), das den Austausch von alten Heizsystemen fördert, Förderprogramm zur Abwärmevermeidung und -nutzung; wettbewerbliche Ausschreibung von Stromeffizienzmaßnahmen
  • Fordern von Energieaudits, Etablierung von Standards für Neubauten; Gründung von Energieeffizienznetzwerken für Unternehmen, in denen dann die Ziele in Gruppen umgesetzt werden

Nachlesen und Informieren: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/nationaler-aktionsplan-energieeffizienz-nape.pdf?__blob=publicationFile&v=6

ENEV – Energieeinsparverordnung

Eine Verordnung wird durch Regierungsmitglieder beschlossen. Dafür benötigen diese allerdings die Legitimation durch die Legislative, die hier durch das ENEG – Energieeinspargesetz gegeben ist. Die eigentlichen Regelungen stehen aber in der ENEV. In der Verordnung werden Mindestanforderungen an die energetische Effizienz von Gebäudehüllen und Anlagen gestellt, und zwar sowohl bei Neubauten als auch bei größeren Sanierungen.

Einige wichtige Maßnahmen:

Konkrete technische Richtlinien zur Dämmung von Häusern an denen sich die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau orientiert; Vorgaben für Energieausweise (bspw. Nennen von Energiekennwerten bei Immobilienanzeigen)

Nachlesen und Informieren: http://www.bmub.bund.de/themen/bauen/energieeffizientes-bauen-und-sanieren/energieeinsparverordnung/

EEG – Erneuerbare Energien Gesetz

Dieses Gesetz löste 2000 das bestehende Energieeinspeisungsgesetz ab. Es geht darum, den wahren Preis von Strom abzubilden, indem erneuerbare Energien vergütet werden und fossile Energien mit teuren Langzeitfolgen den Preis hierfür mittragen. In dem Gesetz sind die Konditionen geregelt, unter denen Ökostrom ins Netz eingespeist wird und es werden künftige Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien festgelegt.

Einige wichtige Maßnahmen:

Öko-Strom wird besonders gefördert. Den Preis hierfür tragen alle Stromverbraucher über die EEG-Umlage; Anlagenbetreibern wird die Abnahme von Strom über 20 Jahre hinweg garantiert, konstante Regression der Vergütung übt Druck auf Hersteller aus, Preise konstant zu senken; verpflichtet Netzwerkbetreiber, Ökostrombetreiber vorrangig ans Netz anzubinden und den erzeugten Strom vorrangig abzunehmen

Nachlesen und Informieren: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-gesetz#textpart-1

EDL-G Energiedienstleistungsgesetz

Das EDL-G wurde im Jahr 2015 eingeführt und setzt die Anforderungen der EU-Effizienzrichtline um. Es regelt Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung in Unternehmen, die keine KMUs sind, das heißt keine kleinen oder mittleren Unternehmen.

Einige wichtige Maßnahmen:

Festlegung eines generellen nationalen Energieeinsparrichtwerts für das Jahr 2017 durch die Bundesregierung; Regelungen zur Vorbildfunktion der öffentlichen Hand (z. B. durch verbindliche Vorgaben zu Investitionen in Energieeinsparungen im Gebäudebereich unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit); eine Bundesstelle für Energieeffizienz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde eingerichtet, um sich mit Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie zu befassen; Energieaudits (Sammeln und Erfassen aktueller und historischer Daten sind im Jahr 2015 verpflichtend, anschließend alle 4 Jahre Wiederholung(unter Drohung von Strafe bis zu 50.000€). Davon befreit sind Unternehmen, die bereits ein zertifiziertes Umwelt- oder Energiemanagement (bspw. nach ISO500001 Norm) haben.

Nachlesen und Informieren: https://www.tuev-sued.de/management-systeme/energiemanagementsysteme/edl-g

BVT (Beste Verfügbare Technik) – Merkblatt Energieeffizienz

Entstanden aus einem EU-weiten Informationsaustausch fasst dieses Blatt die besten verfügbaren Techniken zu dem Thema Energieeffizienz zusammen. Hierzu wird ein besonderes Augenmerk gelegt auf energieverbrauchende Systeme (etwa Verbrennung, Wärmerückgewinnung, etc.), und verschiedene Energieeffizienzmanagementsysteme hervorgehoben. Außerdem werden Richtwerte für Einsparungen genannt.

Nachlesen und Informieren: Volltext (Englisch): http://eippcb.jrc.ec.europa.eu/reference/BREF/ENE_Adopted_02-2009.pdf;
Einleitung (Deutsch): https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/419/dokumente/bvt_energieeffizienz_zf.pdf

BimSchV – Bundesimmissionsschutzverordnung

Wie bei der ENEV, sind hier auch die Befugnisse der Exekutive im BimSchG – dem Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt, die eigentlichen Inhalte befinden sich jedoch in der Verordnung. Das Gesetz hat das Ziel, Mensch, Tier, Natur usw. vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Es ist das zentrale Gesetz zur Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung. Eine Vielzahl von Branchen sind von den Verordnungen des Gesetzes betroffen, insbesondere wird Errichtung und Betrieb von emittierenden Anlagen, Fahrzeuge, Schiene und Straße, Lärmbelastung und die Überwachung der Luftqualität geregelt.

Einige wichtige Maßnahmen: für die einzelnen Branchen werden jeweils konkrete Schadstoffgrenzwerte festgelegt, oder Betriebsvorschriften gemacht, die hier aufgrund ihrer Fülle nicht alle erwähnt werden können.

Nachlesen und Informieren: https://www.umwelt-online.de/recht/luft/bimschg/bim1.htm

http://www.energiemanagement-und-energieeffizienz.de/energie-lexikon/bundes-immissionsschutzgesetz-bimschg/

EVPG – Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz

In diesem Gesetz wird die Ökodesign-Richtlinie der EU umgesetzt. Es geht darum, die Vorgaben im Bezug auf die umweltgerechte Gestaltung (Ökodesign) von energieverbrauchsrelevanten Produkten EU-weit zu vereinheitlichen. Unter das Stichwort energieverbrauchsrelevante Produkte fallen alle solchen Geräte, die entweder selber Energie verbrauchen oder aber den Energieverbrauch entscheidend beeinflussen (etwa Baumaterialien oder Fenster). Verkehrsmittel sind von dem Gesetz ausgenommen, beziehungsweise in eigenen Gesetzen geregelt.

Einige wichtige Maßnahmen: Für einzelne Produktkategorien sind jeweils einheitliche Gestaltungsvorgaben angegeben, außerdem wird die Verbrauchskennzeichnung, insbesondere auch die Kennzeichnung beim Vertrieb durch Online-Händler gefordert und forciert. Für diese Kennzeichnungen werden Muster angeboten, die jeder Produzent verwenden kann.

Nachlesen und Informieren: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Gesetze/Energie/evpg.html

https://netzwerke.bam.de/Netzwerke/Navigation/DE/Evpg/EVPG-Produkte/Themen-uebergreifend/evpg-th-uebergreifend.html

Abschließender Kommentar:

Es gibt natürlich noch eine Reihe von weiteren Gesetzen, Verordnungen etc. die mit Energieeffizienz zusammenhängen, aber dem Titel nach nicht explizit unter Energieeffizienzgesetze fallen. (s. hier z.Bsp. das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende). Es wurde zugunsten der Kompaktheit der Textes darauf verzichtet, diese Gesetze hier mit vorzustellen.

Ein Artikel von Klara Wesselkamp, 26.01.2018